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Praktikum

Anrechnung

Für das mindestens vier- bis fünfmonatige Praktikums- bzw. Auslandssemester werden insgesamt 30 Credit Points angerechnet. Um sicher zu stellen, dass Sie im Praktikum nicht nur als günstige Arbeitskraft eingesetzt, sondern tatsächlich praktisch weiterqualifiziert werden, schließen wir gemeinsam mit dem Praktikumsgeber eine Vereinbarung, in der Bedingungen und Inhalte des Praktikums festgelegt werden. Für die Prüfung und somit Anerkennung des Praktikums müssen Sie einen Bericht anfertigen. Dieser ist einen Monat nach Abschluss des Praktikums abzugeben und in der Länge von mindestens fünf und maximal acht Seiten abzufassen. Bei Bedarf kann sich eine Präsentation und Befragung der eigenen Erfahrungen und des Erlernten vor einem Professoren oder Lehrbeauftragten von mindestens zehn und maximal 15 Minuten anschließen. Ausführliche Informationen finden Sie in der Praktikumsordnung.
Wenn Sie bereits einen Praktikumsgeber gefunden haben, füllen Sie bitte mit diesem gemeinsam die Praktikumsvereinbarung aus und senden diese in Papierform an den Career Service. Bei Praktika im Ausland verwenden Sie bitte das englischsprachige Training Agreement.

Hinweis für die Studienkohorten 1004 bis 1110

Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie sich für ein Praktikum entscheiden, Sie dieses bis zum 31. Dezember (für das darauffolgende Sommersemester) bzw. bis zum 30. Juni (für das darauffolgende Wintersemester) schriftlich beim Career Service beantragen müssen. Das Antragsformular finden Sie hier.

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Gebühren während des Praktikums

Während des Praktikums fallen keine Studiengebühren an. Weiterhin zahlen müssen Sie eine einmalige Verwaltungspauschale und den Beitrag für das Studentenwerk. Wer während des Praktikums in Berlin bleibt, erhält weiterhin das Semesterticket. Wenn Sie für mindestens vier Monate ein Praktikum an einem anderen Ort in Deutschland oder im Ausland antreten, können Sie sich von der Zahlung für das Semesterticket befreien lassen.

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BAföG und Praktikum

Bei einem im Rahmen der Studienordnung absolvierten Praktikum wird das BAföG grundsätzlich weitergezahlt. Je nach Höhe der im Praktikum gezahlten Vergütung kann es sein, dass die Einkünfte auf die BAföG-Zahlungen angerechnet werden. Ausführliche Informationen dazu gibt es hier.

Förderung und Vermittlung von Auslandspraktika:

Einen Einstieg in die Suche nach dem idealen Praktikumsplatz im Ausland bietet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit oder die Website der aiesec.

Unter bestimmten Umständen können Praktika im Ausland durch ein Teilstipendium gefördert werden.

Europa:
27 EU-Staaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei
(an der hdpk möglich ab WS 2013/14)
ERASMUS-Mobilitätsprogramm

USA:
Steuben-Schurz-Gesellschaft

Stipendien speziell für Studierende in den Bereichen Marketing, Media, Kreation und neue Medien vergibt die HORIZONT Stiftung.

 

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BaföG im Ausland:

Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein muss. Ferner muss die vorgeschriebene Dauer mindestens zwölf Wochen betragen und das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein. Zudem muss die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
Genauere Informationen über die jeweils geltenden Fördersätzen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen über diese Website.

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Bildungskredit:

Wenn Sie Ihr Praktikums- oder Auslandssemester entsprechend der Studienordnung der hdpk absolvieren, kann dieses durch einen Bildungskredit gefördert werden. Die Erläuterung des Bundesverwaltungsamts dazu finden Sie hier.

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Internationaler Studentenausweis:

Bei Reisen ins Ausland bietet die International Student Identity Card (kurz ISIC) viele Vergünstigungen bei Transport, Unterbringung, kulturellen Einrichtungen und vielem mehr. Eine Liste der Stellen, bei denen Sie den Ausweis beantragen können, finden Sie hier.

Kontakt

hdpk
International Office & Career Service

Dr. Torben Lohmüller

Otto-Suhr-Allee 24
D-10585 Berlin

Telefon: +49 (0)30 - 36 70 23 57-38
Telefax:  +49 (0)30 - 36 70 23 57-37

E-Mail: t.lohmueller{at}hdpk.de

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